§ 1 Ostergewinnspiel
(1) Veranstalter
Autohaus Hirth GmbH
Geschäftsführung
Ingo Hirth, Thomas Hirth
Mügelner Strasse 2
04769 Mügeln
(2) Ein Teilnehmer nimmt an der Verlosung teil, in dem er oder sie alle drei versteckten Ostereier auf der Website www.autohaushirth.de findet und die geforderten Daten angibt sowie seine Email Adresse bestätigt. Die Teilnahme kann nur innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist vom 29.03.2021, 0:00 Uhr bis zum 10.04.2021, 23:59 Uhr erfolgen. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit insbesondere seiner Informationen selbst verantwortlich.
§ 2 Teilnehmer
(1) Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Anspruch auf den Hauptpreis besteht nur, wenn der Teilnehmer eine in der Bundesrepublik Deutschland gültige Fahrerlaubnis vorweisen kann.
(2) Zur Teilnahme ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche (Personen)angaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3(4) erfolgen.
(3) Die Teilnahme am Gewinnspiel ist für jede Person nur einmal gestattet. Bei Mehrfachteilnahme behält sich der Veranstalter vor, auf eine Gewinnausschüttung zu verzichten.
§ 3 Ausschluss von der Aktion
(1) Mitarbeiter des Autohauses Hirth sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinner werden vom Veranstalter bis zum 24.04.2021 23:59 Uhr per Email über die angegebene Email-Adresse benachrichtigt und können auf der Website www.autohaushirth.de oder der Facebook-Seite https://www.facebook.com/autohaushirth/ veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. Der Gewinn ist im Autohaus Hirth, Mügelner Strasse 2, 04769 Mügeln innerhalb der Öffnungszeiten bis spätestens vier Wochen nach der Gewinnbenachrichtigung abzuholen. Der Anspruch auf den Gewinn verfällt, wenn der Gewinn nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, abgeholt wird.
(2) Die im Rahmen der Aktion präsentierten Gegenstände sind nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen.
(3) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.
(4) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich. Jeder Teilnehmer kann nur einmal gewinnen.
(5) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
(6) Beschwerden, die sich auf die Durchführung der Aktion beziehen, sind unter Angabe der Aktion innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an den Veranstalter zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet. Unter allen Teilnehmern, die ihre Email-Adresse erfolgreich verifiziert haben, werden folgende Preise verlost:
1. Preis: ein Satz Dunlop Sommerreifen
2. Preis: eine Fahrzeug-Komplettaufbereitung
3. Preis: ein Probefahrtwochenende mit dem neuen ID.3
4. - 10. Preis: ein 100€ - Gutschein für Inspektion/Reparatur/Zubehör
11. - 20. Preis: ein 50€ - Gutschein für Inspektion/Reparatur/Zubehör
Die Gewinner werden aus den eingegangenen Email-Adressen ausgelost. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 5 Vorzeitige Beendigung der Aktion
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person für den entstandenen Schaden Ersatz verlangen.
§ 6 Haftung
(1) Der Veranstalter wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen befreit, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Der Veranstalter haftet nur für Schäden, welche vom Veranstalter oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die fahrlässige Verletzung von Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind, verursacht wurde. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/ oder Gesundheit oder für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Voranstehende Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten oder Viren verursacht wurden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.